Hier vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich u.a. in den Bereichen Trennung, Scheidung, elterliches Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt, Versorgungs- und Zugewinnausgleich.
Wir entwerfen für Sie einen individuellen Ehevertrag.
Im Trennungsfall begleiten wir Sie in Bezug auf Unterhaltsansprüche, Sorge- und Umgangssrecht.
Wir stehen Ihnen rechtsberatend in Bezug auf die Folgen der Scheidung, den nachehelicher Unterhalt, den Kindesunterhalt, der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens und der Rentenansprüche zur
Verfügung.
Hinsichtlich der Vermögensauseinandersetzung besteht die Möglichkeit der einvernehmlichen Erstellung einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung.
Die anwaltliche Tätigkeit im Erbrecht umfasst Rechtshilfe und Rechtsberatung in den Bereichen Testament, Erbvertrag und Erbfolge, sowie Pflichtteilsrecht.